Erbenprivileg

Erbenprivileg
Bezeichnung für die unter gewissen Voraussetzungen nach § 4 HandwO dem  Erben eines selbstständigen Handwerkers eingeräumte Befugnis zur zeitweisen Weiterführung des Handwerksbetriebes.
- Vgl. auch  Witwenprivileg.

Lexikon der Economics. 2013.

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