- Erbenprivileg
- Bezeichnung für die unter gewissen Voraussetzungen nach § 4 HandwO dem ⇡ Erben eines selbstständigen Handwerkers eingeräumte Befugnis zur zeitweisen Weiterführung des Handwerksbetriebes.- Vgl. auch ⇡ Witwenprivileg.
Lexikon der Economics. 2013.